Der Werkstattrat wird in allen Werkstätten und Betriebsstätten von den Mitarbeiter/innen mit Behinderung gewählt.
Der Werkstattrat ist ihre Interessenvertretung.

Er hat folgende allgemeine Aufgaben:

Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden, die notwendig sind und den Mitarbeiter/innen mit Behinderung nutzen, wie zum Beispiel:

 

Für die Mitarbeiter/innen mit Behinderung unserer Werkstätten gilt die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung

Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung gibt es auch in leichter Sprache