Die Erfüllung des Auftrages der Werkstatt erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung, deren Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern und den angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.Der Eltern- und Betreuerbeirat soll sich vor allem der Belange jener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen annehmen, die nicht oder kaum fähig sind, sich selbst zu äußern.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Entgegennahme von Anregungen und Wünschen der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter
  • Anregung von Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung
  • Beratung und Information der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter
  • Anregung von Nachbarschaftshilfen und Hilfen in Notfällen
  • Erschließen von Freizeitangeboten außerhalb der Arbeitszeit, insbesondere in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Verbänden
  • Mitgestaltung von Festen und Feiern